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polytec Kunststoffverarbeitung GmbH Co. KG
Geschäftsführer Manfred Coche
Lise-Meitner-Straße 13
D-48691 Vreden

Sitz: Vreden / Handelsregister Amtsgericht Coesfeld HRB 3035
UST-Ident-Nr.: DE 220976574
St. Nr: 30157440680

Webdesign

Web- und Pressebüro Gabi Frankemölle
Hessenspoor 2
D-46414 Rhede
www.working-the-web.de
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen & WiderrufsRECHT

Geltung
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Der Käufer erkennt spätestens durch Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder der ersten von uns erbrachten Leistung oder Teilleistung unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen durch Gesetz oder schriftliche Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

I. Anwendung
Unsere Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen, auch mit Vertretern und Mitarbeitern des Außendienstes, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Annahme von Aufträgen wird die Bonität des Käufers vorausgesetzt. Ist die Voraussetzung bei Abschluß des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, können wir vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen, und zwar auch dann, wenn Wechsel gegeben wurden. Mangelnde Bonität kann u.a. angenommen werden, wenn aus früheren Lieferungen fällige Beträge noch nicht bezahlt sind oder uns eine entsprechende Auskunft einer Bank oder Auskunftei vorliegt, ohne daß der Käufer die Vorlage der Auskunft verlangen kann.
Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift bindend. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

II. Preise
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich Umsatzsteuer, Transport, Verpackung, Zoll und sonstiger Gebühren und Abgaben.
Eine Steigerung der Produktionskosten zwischen Vertragsabschluß und Ablieferung, insbesondere Rohstoffkosten, Abgaben und Personalkosten, berechtigt uns zu entsprechender Preisanpassung. Entsprechendes gilt für die Transportkosten, soweit diese von uns getragen werden. Wir sind bei neuen Aufträgen (= Anschlußaufträgen) nicht auf vorhergehende Preise gebunden.

III. Liefer- und Abnahmepflicht
Alle angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, Liefertermin ist das Versanddatum bzw. die Mitteilung über die Abholbereitschaft. Liefertermine bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin sind zulässig. Benötigen wir zur Herstellung Unterlagen des Käufers, so gelten die zugesagten Liefertermine von dem Tag an, an dem uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden sind. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen, entbinden uns von jeder Lieferverpflichtung und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn ein Versand aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung. Bei etwaigem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen, es sei denn, daß uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könne.
Nimmt der Käufer nach Anzeige vertragsgemäßer Lieferbereitschaft die Ware nicht ab oder erteilt er nicht die erforderlichen Versandinstruktionen, so sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, auf Abnahme zu bestehen, oder, nach Setzen einer gewissen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, entsprechende Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Im Falle, daß wir uns gezwungen sehen, vom Vertrag zurückzutreten, können wir, unbeschadet der Möglichkeiten, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der Auftragssumme als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern.
Der Käufer haftet für alle von ihm zu vertretenden Mehrkosten, insbesondere für eventuelle Lager- und Versicherungsspesen. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu fordern. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu ±10% sind zulässig. Bei Kleinmengen bis zu 500kg Warengewicht ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 30% zulässig.

IV. Gewährleistung und Mängelhaftung
Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Einzelmängel vorzubringen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.
Muster, die der Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten nur als ungefähre Grundlage der Lieferung. Geringfügige Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Eine Gewähr für Haftfestigkeit und Lichtbeständigkeit der Farben wird nicht geleistet. Kleinere Farbabweichungen zu eingesandten Vorlagen müssen wir uns ausdrücklich vorbehalten. Ebenso können Paßdifferenzen bis zu 5mm nicht beanstandet werden. Bei der Fertigung von Beuteln und Folien und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 6% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3% vorbehalten. Wir behalten uns vor, unser Firmenzeichen oder unsere Kenn-Nummer bzw. Steuermarken offen oder verdeckt auf Lieferungen aller Art anzubringen, wobei die Wünsche des Käufers berücksichtigt werden können. Soweit nicht bei bestimmten Erzeugnissen größere Toleranzen beansprucht werden müssen, behalten wir uns eine Mindeststärkentoleranz von ±10% bei Kunststofffolien ausdrücklich vor. Ebenso bleibt eine Toleranz in Länge und Breite von ±5% mindestens jedoch 10mm, vorbehalten. Bei Konfektionsartikeln ist eine produktionstechnische Toleranz von 10% vom Schnittmaß zum Fertigmaß zulässig. Für die Eignung unserer Folien zu bestimmten Verpackungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Infolge bestimmter Eigenschaften des Polyäthylens kann ein gewisses Haften der Folienbahnen sowie der hieraus gefertigten Produkte auftreten, ohne daß Materialmängel vorliegen, insbesondere dann, wenn die Ware zu lange im verpackten Zustand oder in feuchten Räumen gelagert wird. Eine solche Erscheinung kann nicht beanstandet werden. Für abriebfeste Druckfarben garantieren wir nur in Verbindung mit einer klaren Lackschicht, die auf Wunsch gegen Aufpreise über die Druckfarben aufgetragen werden kann. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Wird ein Mangel festgestellt, leisten wir nach unserer Wahl Mängelgutschrift, Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ware nach Rückgabe der beanstandeten Ware. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Erstattung von Arbeitslohn usw. sind ausgeschlossen. Die Erhebung einer Beanstandung berechtigt nicht zu einer Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder zu einer Verzögerung der Zahlung. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
Rücknahmen von Liefergegenständen durch uns im Kulanzwege setzen einwandfreien Zustand, Originalverpackung und frachtfreie Anlieferung nach Terminverständigung voraus. Wir sind zur Berechnung angemessener, uns durch die Rücknahme entstehender Kosten berechtigt.

V. Lieferung von Regeneratfolien und Erzeugnisse hieraus (2. Wahl)
Für Lieferungen aus Regeneratfolie wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen. In Bezug auf Reißfestigkeit, Stärke und Gewichtstoleranzen, Schrumpffähigkeit, Gleitverhalten und sonstige Eigenschaften trägt der Käufer das Risiko bei Regeneratfolie (2. Wahl Folien) allein.

VI. Entwürfe/Klischees
Entwürfe, Reinzeichnungen, Klischees, Werkzeuge usw. werden von uns zum Selbstkostenpreis berechnet. Diese bleiben, soweit sie über uns angefertigt sind, in unserem Gewahrsam und können nicht herausverlangt werden, auch wenn sie vom Käufer bezahlt sind. Wir benötigen für jede Druckfarbe ein oder mehrere Gummiklischees. Auf Wunsch stellen wir Korrekturabzüge her, die vom Käufer genau zu prüfen sind. Änderungen sind nur bei sofortiger Anzeige möglich. Wenn vom Käufer keine verbindliche Druckskizze vorgelegt wird, wird der Druckstand von uns nach bestem Wissen festgelegt. Klischeekosten sind im Preis nicht enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.

VII. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang
Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen.
Die Gefahr geht bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über. Bei vom Käufer zu vertretender Verzögerung der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt gemäß §455 BGB vorbehalten. Es geht auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung, auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, sowie die Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten getilgt hat.
Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern, auf unser Verlangen zu kennzeichnen und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
Eine Be- oder Verarbeitung sowie eine Umbildung einer Vorbehaltsware geschieht stets in unserem Auftrag, ohne daß uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen.
Erwirbt der Käufer gleichwohl Eigentum, so besteht schon jetzt Einigkeit, daß im Augenblick der Entstehung ein Miteigentumsanteil entsprechend dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (von uns berechnete Preise) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände auf uns übergeht. Der Käufer nimmt die entstehenden neuen Sachen für uns in Verwahrung. §947, Absatz 1, BGB bleibt unberührt.
Bei Nichtzahlung fälliger Beträge, Einleitung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder sonstiger Gefährdung der Erfüllung - z.B. mangelnde Kreditwürdigkeit - können wir dem Käufer das Verfügungsrecht für die Ware entziehen und deren Herausgabe verlangen, ohne daß dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis, daß die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zwecke das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können. Der Käufer hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös gegen unsere Forderungen zu verrechnen. Wir können ferner, ohne Setzen einer Nachfrist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wobei der Käufer für Kosten und eine etwa eingetretene Wertminderung der Ware haftet. Die Rechte aus §45 Konkursordnung bleiben unberührt. Der Käufer verzichtet auf die Rechte aus §50 Vergleichsordnung.
Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Versicherungsfall oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit sicherungshalber erstrangig in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Be- oder Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird, die Abtretung wird von uns angenommen.
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware und eine nochmalige Zession der an uns abgetretenden Forderungen ist unzulässig.
Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung der Forderungen notwendigen Angaben zu machen. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur so lange berechtigt, als er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt.
Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen und die Kosten einer Interventionsklage zu tragen.

IX. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
In allen Fällen, in denen wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

X. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind in Euro (€) ausschließlich an uns zu leisten.
Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen. Maßgebend für die Fristen ist das Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aus früheren fälligen Rechnungen zur Voraussetzung.
Wird das Zahlungsziel (30 Tage) überschritten, können Zinsen in Höhe von 3% über den Bundesbankdiskont berechnet werden. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben unberührt. Darüberhinaus berechnen wir für notwendige Mahnungen €10,-. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, haben sofortige Fälligkeit unserer Forderungen zur Folge. Darüberhinaus sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen.

XI. Materialbeistellung
Werden Materialien vom Käufer geliefert, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.
Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Sollte das beigestellte Material Auswirkungen auf Qualität und Beschaffenheit des Endproduktes haben, so übernehmen wir hierfür keinerlei Gewähr.
Außer in Fällen höherer Gewalt trägt der Käufer die entstehenden Mehrkosten, auch für die Fertigungsunterbrechungen.

XII. Schutzrechte
Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwandlung von beigestellten Teilen des Käufers zu liefern, so steht dieser dafür ein, daß Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Käufer nach Möglichkeit auf uns bekannte Rechte hinweisen. Der Käufer hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstehenden Schadens zu leisten. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir - ohne Prüfung der Rechtslage - berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt; sonst sind wir berechtigt, diese drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.
Uns stehen Urheber- und gegebenenfalls gewerbliche Schutzrechte an den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfe und Zeichnungen zu.

XIII. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Polytec Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Manfred Coché
Lise-Meitner-Strasse 13, 48691 Vreden
info@polytec-vreden.de
Fax 02564 - 9317-15

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Vreden. Als Gerichtsstand gilt Ahaus als vereinbart.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Vreden, März 2006
 
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